Osterpaket von Minister Habeck

 Windenergie-auf- See-Gesetz

1. Einführung

Der Ausbau erneuerbarer Energien dümpelte in Deutschland zuletzt dahin. Mit weniger Bürokratie, ehrgeizigen Zielen und finanziellen Anreizen für Kommunen will Wirtschaftsminister Habeck das ändern.  Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen. Das sind die Eckpunkte des „Osterpakets“ der Bundesregierung.

Das sogenannte „Osterpaket“ von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ist ein umfangreiches energiepolitisches Gesetzespaket aus dem Jahr 2022. Es gilt als die größte Novellierung der Energiegesetze in den letzten Jahrzehnten und wurde entwickelt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland drastisch zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen, insbesondere russischen, Energieimporten zu verringern. 

Das Paket wurde im April 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und im Sommer 2022 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. 

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.

Robert Habeck hierzu: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands. Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.“

Habeck erklärte weiter: „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent.“

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:

  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
  • das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
  • weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

2. Welche Maßnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?

  • Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
  • Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
  • Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
  • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
  • Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
  • Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Ein Überblickspapier zum Osterpaket und die Gesetzentwürfe finden Sie hier.

3. Ausbauziele für Windenergie auf See

Die Ausbauziele für Windenergie auf See sollen auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür möglichst frühzeitig zu schaffen und verlässlich auszugestalten.

4. Strom aus erneuerbaren Energien

 Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen, bis 2035 sollen es fast 100 Prozent sein.

Aktuell liegt Deutschland nach Branchenangaben bei 42 Prozent. Die FDP meldete erhebliche Zweifel an, dass das Ziel für 2035 erreicht werden könne. Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Hier wäre es wesentlich besser, das Ziel realistischer zu wählen, und stattdessen die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass das Ziel auch tatsächlich erreicht wird.“ FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte: „Ein klimaneutrales Stromsystem bis 2035 ist zwar wünschenswert, aber in Deutschland praktisch nicht zu erreichen.“

Der Bau von Windrädern an Land und auf See und bei Solaranlagen soll künftig als „im überragenden öffentlichen Interesse“ gelten – und damit im Konfliktfall besonderes Gewicht erhalten. Das Komplettverbot für den Bau von Windkraftanlagen in Schutzgebieten soll wegfallen. Stattdessen soll einzeln geprüft werden.

 Die bürokratischen Hürden für lokale Wind- und Solarprojekte sollen sinken. Zudem sollen mehr Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung von Kommunen entstehen. Für Solaranlagen auf dem Boden sollen die Kommunen Naturschutz-Vorgaben machen können.

 Der Netzausbau soll vorangetrieben werden, auch mit strafferen Planungs- und Genehmigungsverfahren. In Deutschland fehlen wichtige Leitungen für den Energietransport.

(Quelle Utopia.de:

5. Ausbau von Offshore-Windparks

 Der Ausbau der Windenergie auf See trat in Deutschland in den vergangenen Jahren ziemlich auf der Stelle. Keine einzige Anlage ging 2021 zusätzlich ans Netz. Dabei wollte die Ampel-Koalition Offshore-Windparks massiv ausbauen: Deren Leistung soll von 7,8 Gigawatt (GW) auf mindestens 30/40/70 GW in den Jahren 2030/35/45 steigen. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen gestrafft werden.

(Quelle Utopia.de)

6. Mehr installierte Solaranlagen

Bis 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen von 59 GW auf 215 GW ansteigen,. Dazu soll die jährliche Ausbaurate auf 22 GW wachsen. Zugebaut werden soll je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen. Die Vergütung für bestimmte Anlagen soll attraktiver werden, was schon fürs laufende Jahr geplant ist. Für Solaranlagen auf dem Boden sollen die Kriterien so geändert werden, dass mehr Flächen in Frage kommen, etwa am Rand von Äckern oder in Mooren.

(Quelle Utopia.de)

Updated on 30. Januar 2026